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Beschreibung
Tumeszenzlokalanästhesie durch den Operateur, der einen belegärztlichen Eingriff nach den Gebührenordnungspositionen 36096 und 36097 entsprechend Anhang 2 durchführt
Obligater Leistungsinhalt
Fakultativer Leistungsinhalt
Anmerkung
Sofern die Gebührenordnungsposition 36802 neben den Gebührenordnungspositionen 36826 oder 36827 berechnet wird, ist ein Abschlag von 955 Punkten auf die Gebührenordnungsposition 36802 vorzunehmen. Die Prüfzeit wird entgegen der Nr. 1.7 der Allgemeinen Bestimmungen nicht angepasst.
Abrechnungsausschlüsse
Leistungen | Kapitel | |
in derselben Sitzung | 01220, 01221, 01222, 05350, 05360, 30710 | |
am Behandlungstag | 02100, 02101, 02102 |
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Ja
Gesamt (Punkte) | 1619 |
Gesamt (Euro) | 186,05 |
Kassenärztliche Bundesvereinigung Berlin, Stand 2023/1, erstellt am 01.03.2023