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37500Eingangssprechstunde

Beschreibung

Eingangssprechstunde

Obligater Leistungsinhalt

Fakultativer Leistungsinhalt

Abrechnungsbestimmung

je vollendete 15 Minuten

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 37500 ist höchstens viermal im Krankheitsfall berechnungsfähig.
Bei der Nebeneinanderberechnung der Gebührenordnungspositionen 35151 und 37500 ist eine mindestens 15 Minuten längere Arzt-Patienten-Kontaktzeit als in der Gebührenordnungsposition 35151 angegeben Voraussetzung für die Berechnung der Gebührenordnungsposition 37500.

Abrechnungsausschlüsse

LeistungenKapitel
in derselben Sitzung01205, 01207, 01210, 01212, 01214, 01216, 01218

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Nein

Gesamt (Punkte)236
Gesamt (Euro)28,16