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37535Aufsuchen eines Patienten durch eine nichtärztliche Person

Beschreibung

Aufsuchen eines Patienten im häuslichen Umfeld durch eine nichtärztliche Person gemäß § 5 Absatz 2 der KSVPsych-RL im Rahmen der Koordination der Versorgung gemäß § 10 der KSVPsych-RL

Obligater Leistungsinhalt

Abrechnungsbestimmung

je Sitzung

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 37535 ist höchstens dreimal im Behandlungsfall berechnungsfähig.
Die Gebührenordnungsposition 37535 ist eine Leistung, die vom Bezugsarzt oder Bezugspsychotherapeuten an eine nichtärztliche Person gemäß § 5 der KSVPsych-RL übertragen wird.

Abrechnungsausschlüsse

LeistungenKapitel
in derselben Sitzung03062, 03063, 38100, 38105

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Ja

Gesamt (Punkte)166
Gesamt (Euro)19,81