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37550Fallbesprechung

Beschreibung

Fallbesprechung gemäß § 6 KSVPsych-RL

Obligater Leistungsinhalt

Abrechnungsbestimmung

je vollendete 10 Minuten

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 37550 ist höchstens viermal im Behandlungsfall berechnungsfähig.
Die Gebührenordnungsposition 37550 ist auch bei einer telefonischen Fallbesprechung berechnungsfähig.
Die Gebührenordnungsposition 37550 ist auch bei Durchführung der Fallbesprechung als Videofallbesprechung berechnungsfähig. Für die Abrechnung gelten die Anforderungen gemäß Anlage 31b zum BMV-Ä entsprechend.

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Ja

Gesamt (Punkte)128
Gesamt (Euro)15,28