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Beschreibung
Fallbesprechung gemäß § 6 KSVPsych-RL
Obligater Leistungsinhalt
Abrechnungsbestimmung
je vollendete 10 Minuten
Anmerkung
Die Gebührenordnungsposition 37550 ist höchstens viermal im Behandlungsfall berechnungsfähig.
Die Gebührenordnungsposition 37550 ist auch bei einer telefonischen Fallbesprechung berechnungsfähig.
Die Gebührenordnungsposition 37550 ist auch bei Durchführung der Fallbesprechung als Videofallbesprechung berechnungsfähig. Für die Abrechnung gelten die Anforderungen gemäß Anlage 31b zum BMV-Ä entsprechend.
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Ja
Gesamt (Punkte) | 128 |
Gesamt (Euro) | 14,71 |
Kassenärztliche Bundesvereinigung Berlin, Stand 2023/4, erstellt am 21.11.2023