|
Beschreibung
Kostenpauschale für Versandmaterial sowie für die Versendung bzw. den Transport von Röntgenaufnahmen und/oder Filmfolien mit dokumentierten Untersuchungsergebnissen bildgebender Verfahren,
Abrechnungsbestimmung
je Versand
Anmerkung
Bei Mitgabe von Röntgenaufnahmen, Filmfolien und Szintigrammen ist die Kostenpauschale nach der Nr. 40104 nicht berechnungsfähig.
Für die elektronische Übermittlung von Röntgenaufnahme(n) oder Computertomografieaufnahme(n) im Zusammenhang mit der Leistung entsprechend der Gebührenordnungsposition 34800 ist die Gebührenordnungsposition 40104 nicht berechnungsfähig.
Abrechnungsausschlüsse
Leistungen | Kapitel | |
in derselben Sitzung | 34800 | |
im Behandlungsfall | 34810, 34820, 34821 |
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Nein
Gesamt (Euro) | 5,10 |
Kassenärztliche Bundesvereinigung Berlin, Stand 2024/2, erstellt am 03.04.2024