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40301Kostenpauschale für die Durchführung der Leistung entsprechend der Gebührenordnungsposition 34298

Beschreibung

Kostenpauschale für die Durchführung der Leistung entsprechend der Gebührenordnungsposition 34298

Anmerkung

Die Kostenpauschale nach der Nr. 40301 enthält alle Sachkosten, einschl. der Kosten für Kontrastmittel und Sprechstundenbedarf. Die Allgemeinen Bestimmungen nach Nr. 7 finden keine Anwendung.

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Nein

Gesamt (Euro)660,00