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50512Grundpauschale ab 60. Lebensjahr

Beschreibung

Grundpauschale

für Versicherte ab Beginn des 60. Lebensjahres

Obligater Leistungsinhalt

Fakultativer Leistungsinhalt

Abrechnungsbestimmung

einmal im Behandlungsfall

Abrechnungsausschlüsse

LeistungenKapitel
im Behandlungsfall12220

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Nein

Gesamt (Punkte)330
Gesamt (Euro)39,38