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51030Psychotherapeutisches Gespräch (Einzelbehandlung)

Beschreibung

Psychotherapeutisches Gespräch als Einzelbehandlung

Obligater Leistungsinhalt

Fakultativer Leistungsinhalt

Abrechnungsbestimmung

je vollendete 10 Minuten

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 51030 ist auch bei Durchführung der Leistung im Rahmen einer Videosprechstunde berechnungsfähig. Für die Abrechnung gelten die Anforderungen gemäß § 5 Abs. 4 ASV-RL entsprechend.

Abrechnungsausschlüsse

LeistungenKapitel
in derselben Sitzung51032, 5103335.1

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Nein

Gesamt (Punkte)154
Gesamt (Euro)18,38