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51050Augenärztliche Leistungen

Beschreibung

Augenärztliche Leistungen

Obligater Leistungsinhalt

und/oder

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Abrechnungsbestimmung

einmal im Kalendervierteljahr

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 51050 ist nur bei persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt berechnungsfähig.

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Nein

Gesamt (Punkte)122
Gesamt (Euro)14,56