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Beschreibung
Tonsillotomie gemäß Kategorie N2
Obligater Leistungsinhalt
Fakultativer Leistungsinhalt
Anmerkung
Im Anschluss an die Leistung nach der Gebührenordnungsposition 61030 kann für die postoperative Überwachung die Gebührenordnungsposition 61031 und für die postoperative Behandlung die Gebührenordnungsposition 61032 berechnet werden.
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Nein
Gesamt (Punkte) | 1593 |
Gesamt (Euro) | 190,11 |
Kassenärztliche Bundesvereinigung Berlin, Stand 2024/2, erstellt am 08.05.2024