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02311Behandlung Diabetischer Fuß

Beschreibung

Behandlung des diabetischen Fußes

Obligater Leistungsinhalt

Fakultativer Leistungsinhalt

Abrechnungsbestimmung

je Bein, je Sitzung

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 02311 kann nur dann berechnet werden, wenn der Vertragsarzt - im Durchschnitt der letzten 4 Quartale vor Antragstellung - je Quartal die Behandlung von mindestens 100 Patienten mit Diabetes mellitus durchgeführt hat und die Qualifikation zur Durchführung von programmierten Schulungen für Diabetiker nachweisen kann. Fachärzte für Chirurgie, Orthopädie und Dermatologie können diese Leistung auch dann berechnen, wenn sie die Qualifikation zur Durchführung von programmierten Schulungen für Diabetiker nicht nachweisen können.

Abrechnungsausschlüsse

LeistungenKapitel
in derselben Sitzung02300, 02301, 02302, 02313, 02350, 02360, 10340, 10341, 10342, 30214, 30500, 30501
im Behandlungsfall02310, 02312, 07310, 07311, 07340, 10330, 18310, 18311, 18340

Berichtspflicht

Ja

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Nein

Gesamt (Punkte)138
Gesamt (Euro)16,47