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13394Zuschlag für die gastroenterologisch-internistische Grundversorgung

Beschreibung

Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 13390 bis 13392 für die gastroenterologisch-internistische Grundversorgung,

Abrechnungsbestimmung

einmal im Behandlungsfall

Anmerkung

Der Zuschlag nach der Gebührenordnungsposition 13394 kann nur in Behandlungsfällen abgerechnet werden, in denen ausschließlich die Gebührenordnungspositionen 01444, 01450, 01473, 01475, 01546, 01615, 01640 bis 01642, 01647, 01648, 01670 bis 01672, 13390 bis 13392, 13395 bis 13398 und/oder 32001 berechnet werden.

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Nein

Gesamt (Punkte)41
Gesamt (Euro)4,89