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Beschreibung
Versichertenpauschale bei unvorhergesehener Inanspruchnahme zwischen 19:00 und 7:00 Uhr, an Samstagen, Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen, am 24.12. und 31.12. bei persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt
Obligater Leistungsinhalt
Fakultativer Leistungsinhalt
Abrechnungsbestimmung
höchstens zweimal im Behandlungsfall
Anmerkung
Die Versichertenpauschale nach der Nr. 04030 ist im belegärztlich-stationären Behandlungsfall nicht berechnungsfähig.
Erfolgt im Behandlungsfall lediglich eine Inanspruchnahme durch den Patienten unvorhergesehen im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen entsprechend den Gebührenordnungspositionen 01100, 01101, 01411, 01412 oder 01415, so ist anstelle der Versichertenpauschale 04000 die Versichertenpauschale 04030 zu berechnen.
Abrechnungsausschlüsse
Leistungen | Kapitel | |
in derselben Sitzung | 01205, 01207, 01210, 01212, 01214, 01216, 01218, 01436, 30702 | |
im Behandlungsfall | 01600, 01601, 01610, 04000 |
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Nein
Gesamt (Punkte) | 77 |
Gesamt (Euro) | 8,85 |
Kassenärztliche Bundesvereinigung Berlin, Stand 2023/2, erstellt am 13.04.2023