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Beschreibung
Zytologische Untersuchung gemäß Teil III. C. § 7 mittels Zytologie der Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL)
Obligater Leistungsinhalt
Fakultativer Leistungsinhalt
Anmerkung
Die Gebührenordnungsposition 01766 beinhaltet die Kosten für Objektträger/Fixierlösung für die konventionelle Zytologie oder Probengefäß/Fixierlösung für die Dünnschichtverfahren sowie jeweils das Abstrichbesteck (Bürste und Spatel).
Die Berechnung der Gebührenordnungsposition 01766 setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Zytologie-Vereinbarung gemäß § 135 Abs. 2 SGB V voraus.
Die Gebührenordnungsposition 01766 ist nicht neben der Gebührenordnungsposition 08315, den Gebührenordnungspositionen der Abschnitte 32.3.8 bis 32.3.12 und den Gebührenordnungspositionen des Kapitels 19 für Untersuchungsmaterial, das für die Untersuchung gemäß Teil III. C. § 7 oKFE-RL gewonnen wurde, berechnungsfähig.
Die Gebührenordnungsposition 01766 ist bei demselben Material nicht neben den Gebührenordnungspositionen 08315 und 19327 berechnungsfähig.
Abrechnungsausschlüsse
Leistungen | Kapitel | |
am Behandlungstag | 01762 | |
im Behandlungsfall | 01826 |
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Nein
Gesamt (Punkte) | 288 |
Gesamt (Euro) | 34,37 |
Kassenärztliche Bundesvereinigung Berlin, Stand 2024/3, erstellt am 18.07.2024