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Beschreibung
Zytologische Untersuchung eines oder mehrerer Abstriche(s) von der Portio-Oberfläche und/oder aus dem Zervixkanal
Fakultativer Leistungsinhalt
Abrechnungsbestimmung
einmal am Behandlungstag
Anmerkung
Die Gebührenordnungsposition 19327 ist auch berechnungsfähig, sofern die zytologische Untersuchung aus Material des Apex vaginae durchgeführt wird.
Die Gebührenordnungsposition 19327 beinhaltet die Kosten für Objektträger/Fixierlösung für die konventionelle Zytologie oder Probengefäß/Fixierlösung für die Dünnschichtverfahren sowie jeweils das Abstrichbesteck (Bürste und Spatel).
Die Berechnung der Gebührenordnungsposition 19327 setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung Zervix-Zytologie gemäß § 135 Abs. 2 SGB V voraus.
Die Gebührenordnungsposition 19327 ist bei demselben Material nicht neben den Gebührenordnungspositionen 01762, 01766, 01826, 08315, 19310 und 19320 bis 19322 berechnungsfähig.
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Ja
Gesamt (Punkte) | 180 |
Gesamt (Euro) | 21,48 |
Kassenärztliche Bundesvereinigung Berlin, Stand 2024/3, erstellt am 18.07.2024