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01952Zuschlag Therapiegespräch

Beschreibung

Zuschlag im Zusammenhang mit den Gebührenordnungspositionen 01949, 01950, 01953 oder 01955 für das therapeutische Gespräch

Obligater Leistungsinhalt

Fakultativer Leistungsinhalt

Abrechnungsbestimmung

je vollendete 10 Minuten

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 01952 ist höchstens viermal im Behandlungsfall berechnungsfähig.

Abrechnungsausschlüsse

LeistungenKapitel
am Behandlungstag01960

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Nein

Gesamt (Punkte)154
Gesamt (Euro)18,38