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01960Konsiliarische Untersuchung und Beratung eines Patienten

Beschreibung

Konsiliarische Untersuchung und Beratung eines Patienten im Rahmen des Konsiliariusverfahrens gemäß § 5 Abs. 4 Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung

Obligater Leistungsinhalt

Abrechnungsbestimmung

einmal im Behandlungsfall

Anmerkung

Neben der Gebührenordnungsposition 01960 sind arztgruppenspezifische Versicherten-, Grund- und Konsiliarpauschalen sowie die Gebührenordnungspositionen 01320, 01321 und 37706 nicht berechnungsfähig.

Abrechnungsausschlüsse

LeistungenKapitel
am Behandlungstag01949, 01950, 01952, 01953, 01955

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Nein

Gesamt (Punkte)110
Gesamt (Euro)13,13