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Beschreibung
Kompressionstherapie bei der chronisch venösen Insuffizienz, beim postthrombotischen Syndrom, bei oberflächlichen und tiefen Beinvenenthrombosen und/oder beim Lymphödem
Obligater Leistungsinhalt
Abrechnungsbestimmung
je Bein, je Sitzung
Anmerkung
Die Gebührenordnungsposition 02313 unterliegt einer Höchstpunktzahl im Behandlungsfall von 3.750 Punkten. Der Höchstwert ist auch auf den Arztfall anzuwenden.
Abrechnungsausschlüsse
Leistungen | Kapitel | |
in derselben Sitzung | 02310, 02311, 02350, 07340, 10330, 18340, 30214, 30501 |
Höchstwerte
Höchstwert | GOP |
3.750 Punkte | 02313 |
Berichtspflicht
Ja
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Nein
Gesamt (Punkte) | 50 |
Gesamt (Euro) | 5,97 |
Kassenärztliche Bundesvereinigung Berlin, Stand 2024/3, erstellt am 18.07.2024