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Beschreibung
Behandlung des diabetischen Fußes
Obligater Leistungsinhalt
Fakultativer Leistungsinhalt
Abrechnungsbestimmung
je Bein, je Sitzung
Anmerkung
Die Gebührenordnungsposition 02311 kann nur dann berechnet werden, wenn der Vertragsarzt - im Durchschnitt der letzten 4 Quartale vor Antragstellung - je Quartal die Behandlung von mindestens 100 Patienten mit Diabetes mellitus durchgeführt hat und die Qualifikation zur Durchführung von programmierten Schulungen für Diabetiker nachweisen kann. Fachärzte für Chirurgie, Orthopädie und Dermatologie können diese Leistung auch dann berechnen, wenn sie die Qualifikation zur Durchführung von programmierten Schulungen für Diabetiker nicht nachweisen können.
Abrechnungsausschlüsse
Leistungen | Kapitel | |
in derselben Sitzung | 02300, 02301, 02302, 02313, 02350, 02360, 10340, 10341, 10342, 30214, 30500, 30501 | |
im Behandlungsfall | 02310, 02312, 07310, 07311, 07340, 10330, 18310, 18311, 18340 |
Berichtspflicht
Ja
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Nein
Gesamt (Punkte) | 138 |
Gesamt (Euro) | 16,47 |
Kassenärztliche Bundesvereinigung Berlin, Stand 2024/3, erstellt am 18.07.2024