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Beschreibung
Aufzeichnung eines Langzeit-EKG von mindestens 18 Stunden Dauer
Anmerkung
Die Berechnung der Gebührenordnungsposition 04322 setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Vereinbarung zur Durchführung von langzeitelektrokardiographischen Untersuchungen gemäß § 135 Abs. 2 SGB V voraus.
Abrechnungsausschlüsse
Leistungen | Kapitel | |
in derselben Sitzung | 13252, 27322 | |
im Behandlungsfall | 04410, 04434, 13250, 13545 |
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Ja
Gesamt (Punkte) | 48 |
Gesamt (Euro) | 5,73 |
Kassenärztliche Bundesvereinigung Berlin, Stand 2024/3, erstellt am 18.07.2024