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Beschreibung
Auftauen und Aufbereiten von Ovarialgewebe gemäß § 5 Kryo-RL zwecks Wiederherstellung der Empfängnisfähigkeit
Anmerkung
Die Berechnung der Gebührenordnungsposition 08649 im Zusammenhang mit dem Auftauen und Aufbereiten von Ovarialgewebe zwecks Wiederherstellung der Empfängnisfähigkeit setzt eine reproduktionsmedizinische Beratung und Aufklärung gemäß der Gebührenordnungsposition 08622 im selben Krankheitsfall voraus.
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Ja
Gesamt (Punkte) | 876 |
Gesamt (Euro) | 104,54 |
Kassenärztliche Bundesvereinigung Berlin, Stand 2024/2, erstellt am 03.04.2024