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09374Zusatzpauschale für die Nachsorge(n) bei Hörgeräteversorgung

Beschreibung

Zusatzpauschale für die Nachsorge(n) bei Hörgeräteversorgung beim Jugendlichen oder Erwachsenen

Obligater Leistungsinhalt

Abrechnungsbestimmung

höchstens zweimal im Krankheitsfall

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 09374 ist nicht vor Ablauf von 3 Monaten nach Verordnung eines Hörgerätes/von Hörgeräten berechnungsfähig.
Die Berechnung der Gebührenordnungsposition 09374 setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung Hörgeräteversorgung gemäß § 135 Abs. 2 SGB V voraus.

Abrechnungsausschlüsse

LeistungenKapitel
am Behandlungstag09373, 20373
im Behandlungsfall09320, 09321, 09372, 20320, 20321, 20372, 20374

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Nein

Gesamt (Punkte)452
Gesamt (Euro)53,94