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Beschreibung
Zusatzpauschale für die Nachsorge(n) bei Hörgeräteversorgung beim Jugendlichen oder Erwachsenen
Obligater Leistungsinhalt
Abrechnungsbestimmung
höchstens zweimal im Krankheitsfall
Anmerkung
Die Gebührenordnungsposition 09374 ist nicht vor Ablauf von 3 Monaten nach Verordnung eines Hörgerätes/von Hörgeräten berechnungsfähig.
Die Berechnung der Gebührenordnungsposition 09374 setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung Hörgeräteversorgung gemäß § 135 Abs. 2 SGB V voraus.
Abrechnungsausschlüsse
Leistungen | Kapitel | |
am Behandlungstag | 09373, 20373 | |
im Behandlungsfall | 09320, 09321, 09372, 20320, 20321, 20372, 20374 |
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Nein
Gesamt (Punkte) | 452 |
Gesamt (Euro) | 53,94 |
Kassenärztliche Bundesvereinigung Berlin, Stand 2024/3, erstellt am 18.07.2024