|
Beschreibung
Zusatzpauschale für die Nachsorge(n) bei Hörgeräteversorgung beim Jugendlichen oder Erwachsenen
Obligater Leistungsinhalt
Abrechnungsbestimmung
höchstens zweimal im Krankheitsfall
Anmerkung
Die Gebührenordnungsposition 20374 ist nicht vor Ablauf von 3 Monaten nach Verordnung eines Hörgerätes/von Hörgeräten berechnungsfähig.
Die Berechnung der Gebührenordnungsposition 20374 setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung Hörgeräteversorgung gemäß § 135 Abs. 2 SGB V voraus.
Abrechnungsausschlüsse
Leistungen | Kapitel | |
am Behandlungstag | 09373, 20373 | |
im Behandlungsfall | 09320, 09321, 09372, 09374, 20320, 20321, 20372 |
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Nein
Gesamt (Punkte) | 452 |
Gesamt (Euro) | 53,94 |
Kassenärztliche Bundesvereinigung Berlin, Stand 2024/2, erstellt am 08.05.2024