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14211Grundpauschale ab Beginn des 6. bis zum vollendeten 21. Lebensjahr

Beschreibung

Grundpauschale

für Versicherte ab Beginn des 6. bis zum vollendeten 21. Lebensjahr

Obligater Leistungsinhalt

Fakultativer Leistungsinhalt

Abrechnungsbestimmung

einmal im Behandlungsfall

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 14211 ist gemäß Präambel Nr. 6 auch bei Versicherten jenseits des vollendeten 21. Lebensjahres unter Angabe einer besonderen Begründung berechnungsfähig.

Abrechnungsausschlüsse

LeistungenKapitel
in derselben Sitzung01436
im Behandlungsfall01600, 01601

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Nein

Gesamt (Punkte)185
Gesamt (Euro)22,08