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14217Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 14210 bis 14211

Beschreibung

Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 14210 und 14211,

Abrechnungsbestimmung

einmal im Behandlungsfall

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 14217 wird durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt.

Abrechnungsausschlüsse

LeistungenKapitel
im Behandlungsfall01630

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Nein

Gesamt (Punkte)2
Gesamt (Euro)0,24