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16322Zusatzpauschale Abklärung einer peripheren neuromuskulären Erkrankung

Beschreibung

Zusatzpauschale Abklärung einer peripheren neuromuskulären Erkrankung

Obligater Leistungsinhalt

und/oder

Abrechnungsbestimmung

je Sitzung

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 16322 ist im Behandlungsfall insgesamt höchstens zweimal berechnungsfähig.

Abrechnungsausschlüsse

LeistungenKapitel
in derselben Sitzung04437, 27331
im Zeitraum von 21 Tagen nach Erbringung einer Leistung des Abschnitts 31.231614, 31615, 31616, 31617, 31618, 31619, 31620, 31621

Berichtspflicht

Ja

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Nein

Gesamt (Punkte)209
Gesamt (Euro)24,94