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27331Abklärung einer peripheren neuromuskulären Erkrankung

Beschreibung

Abklärung einer peripheren neuromuskulären Erkrankung

Obligater Leistungsinhalt

und/oder

Abrechnungsbestimmung

je Sitzung

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 27331 ist im Behandlungsfall insgesamt höchstens zweimal berechnungsfähig.

Abrechnungsausschlüsse

LeistungenKapitel
in derselben Sitzung04437, 16322
im Zeitraum von 21 Tagen nach Erbringung einer Leistung des Abschnitts 31.231614, 31615, 31616, 31617, 31618, 31619, 31620, 31621

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Ja

Gesamt (Punkte)209
Gesamt (Euro)24,94