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19321Immunhistochemischer und/oder immunzytochemischer Nachweis von Rezeptoren

Beschreibung

Immunhistochemischer und/oder immunzytochemischer Nachweis von Rezeptoren

Obligater Leistungsinhalt

Fakultativer Leistungsinhalt

Abrechnungsbestimmung

je Material, höchstens zweimal

Anmerkung

Neben der Gebührenordnungsposition 19321 ist für Rezeptorennachweise die Gebührenordnungsposition 19320 nicht berechnungsfähig.
Die Gebührenordnungsposition 19321 ist bei demselben Material nicht neben den Gebührenordnungspositionen 01768 und 19327 berechnungsfähig.

Abrechnungsausschlüsse

LeistungenKapitel
am Behandlungstag19317

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Ja

Gesamt (Punkte)355
Gesamt (Euro)42,37