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Beschreibung
Immunhistochemischer und/oder immunzytochemischer Nachweis von Rezeptoren
Obligater Leistungsinhalt
Fakultativer Leistungsinhalt
Abrechnungsbestimmung
je Material, höchstens zweimal
Anmerkung
Neben der Gebührenordnungsposition 19321 ist für Rezeptorennachweise die Gebührenordnungsposition 19320 nicht berechnungsfähig.
Die Gebührenordnungsposition 19321 ist bei demselben Material nicht neben den Gebührenordnungspositionen 01768 und 19327 berechnungsfähig.
Abrechnungsausschlüsse
Leistungen | Kapitel | |
am Behandlungstag | 19317 |
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Ja
Gesamt (Punkte) | 355 |
Gesamt (Euro) | 42,37 |
Kassenärztliche Bundesvereinigung Berlin, Stand 2024/2, erstellt am 03.04.2024