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Beschreibung
Fremdanamnese und/oder Anleitung bzw. Betreuung von Bezugspersonen schwer psychisch erkrankter Patienten mit dadurch gestörter Kommunikationsfähigkeit,
Abrechnungsbestimmung
je 10 Minuten, höchstens fünfmal im Behandlungsfall
Anmerkung
Die Gebührenordnungsposition 21216 ist auch bei Durchführung der Leistung im Rahmen einer Videosprechstunde berechnungsfähig und dies durch Angabe einer bundeseinheitlich kodierten Zusatzkennzeichnung zu dokumentieren. Für die Abrechnung gelten die Anforderungen gemäß Anlage 31b zum BMV-Ä entsprechend.
Abrechnungsausschlüsse
Leistungen | Kapitel | |
in derselben Sitzung | 35150, 35151, 35152, 35163, 35164, 35165, 35166, 35167, 35168, 35169, 35173, 35174, 35175, 35176, 35177, 35178, 35179 | 35.2.1, 35.2.2 |
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Nein
Gesamt (Punkte) | 206 |
Gesamt (Euro) | 23,67 |
Kassenärztliche Bundesvereinigung Berlin, Stand 2023/4, erstellt am 29.09.2023