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23214Grundpauschale Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und Fachpsychotherapeuten für Kinder und Jugendliche

Beschreibung

Grundpauschale für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Fachpsychotherapeuten für Kinder und Jugendliche sowie ärztliche und Psychologische Psychotherapeuten gemäß der ersten Anmerkung

Obligater Leistungsinhalt

Fakultativer Leistungsinhalt

Abrechnungsbestimmung

einmal im Behandlungsfall

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 23214 ist nur von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, ärztlichen Kinder- und Jugendpsychotherapeuten, Fachpsychotherapeuten für Kinder und Jugendliche sowie ärztlichen und Psychologischen Psychotherapeuten, die die Voraussetzungen nach § 3 Abs. 2 oder 4, § 4 Abs. 2 oder 4 oder § 5 Abs. 2 der Psychotherapie-Vereinbarung erfüllen und über eine entsprechende Abrechnungsgenehmigung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung verfügen, berechnungsfähig.

Abrechnungsausschlüsse

LeistungenKapitel
in derselben Sitzung23210, 23211, 23212

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Nein

Gesamt (Punkte)293
Gesamt (Euro)34,97