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Beschreibung
Abklärung vor der Durchführung eines weiterführenden geriatrischen Assessments nach der Gebührenordnungsposition 30984 durch einen Arzt gemäß Nr. 1 in Absprache mit einem Arzt gemäß Nr. 2 der Präambel des Abschnitts 30.13
Obligater Leistungsinhalt
Fakultativer Leistungsinhalt
Abrechnungsbestimmung
einmal im Krankheitsfall
Anmerkung
Die Gebührenordnungsposition 30980 ist nur nach Abklärung und konsiliarischer Beratung durch einen Arzt gemäß Nr. 1 mit einem Arzt gemäß Nr. 2 der Präambel des Abschnitts 30.13 berechnungsfähig.
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Nein
Gesamt (Punkte) | 193 |
Gesamt (Euro) | 23,03 |
Kassenärztliche Bundesvereinigung Berlin, Stand 2024/3, erstellt am 18.07.2024