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31331Intraocularer Eingriff der Kategorie V1

Beschreibung

Intraocularer Eingriff der Kategorie V1

Obligater Leistungsinhalt

Fakultativer Leistungsinhalt

Anmerkung

Im Anschluss an die Leistung nach der Nr. 31331 kann für die postoperative Überwachung die Gebührenordnungsposition 31502, für die postoperative Behandlung die Gebührenordnungsposition 31716 oder 31717 berechnet werden.

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Ja

Gesamt (Punkte)1550
Gesamt (Euro)184,98