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Beschreibung
Postoperative Überwachung im Anschluss an die Erbringung einer Leistung entsprechend den Gebührenordnungspositionen 31101, 31111, 31121, 31131, 31141, 31221, 31231, 31241, 31271, 31281, 31301, 31321, 31331 , 31350, 31371, 31372 oder 31373 (außer Biopsieleistungen der Kategorie C1)
Obligater Leistungsinhalt
Fakultativer Leistungsinhalt
Anmerkung
Die Berechnung der Gebührenordnungsposition 31502 für die postoperative Überwachung nach Durchführung einer intravitrealen Medikamenteneingabe gemäß den Gebührenordnungspositionen 31371 bis 31373 setzt eine ausführliche Begründung der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall voraus.
Abrechnungsausschlüsse
Leistungen | Kapitel | |
in derselben Sitzung | 01500, 01501, 01910, 01911, 02100, 05350 |
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Ja
Gesamt (Punkte) | 243 |
Gesamt (Euro) | 29,00 |
Kassenärztliche Bundesvereinigung Berlin, Stand 2024/3, erstellt am 18.07.2024