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37320Fallkonferenz

Beschreibung

Fallkonferenz gemäß Anlage 30 zum BMV-Ä

Obligater Leistungsinhalt

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 37320 ist höchstens fünfmal im Krankheitsfall berechnungsfähig.
Die Gebührenordnungsposition 37320 ist auch bei einer telefonischen Fallkonferenz berechnungsfähig.
Die Gebührenordnungsposition 37320 ist auch bei Durchführung der Fallkonferenz als Videofallkonferenz, berechnungsfähig. Für die Abrechnung gelten die Anforderungen gemäß Anlage 31b zum BMV-Ä entsprechend.

Abrechnungsausschlüsse

LeistungenKapitel
in derselben Sitzung01442, 37400, 37720
im Behandlungsfall3070637.2

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Nein

Gesamt (Punkte)86
Gesamt (Euro)10,26