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37720Fallkonferenz gemäß § 12 Abs. 2 der AKI-RL

Beschreibung

Fallkonferenz gemäß § 12 Abs. 2 der AKI-RL

Obligater Leistungsinhalt

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 37720 ist höchstens achtmal im Krankheitsfall berechnungsfähig.
Die Gebührenordnungsposition 37720 ist auch bei einer telefonischen Fallkonferenz berechnungsfähig.
Die Gebührenordnungsposition 37720 ist auch bei Durchführung der Fallkonferenz als Videofallkonferenz berechnungsfähig. Für die Abrechnung gelten die Anforderungen gemäß Anlage 31b zum BMV-Ä entsprechend.

Abrechnungsausschlüsse

LeistungenKapitel
in derselben Sitzung01442, 30706, 30948, 37120, 37320, 37400

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Nein

Gesamt (Punkte)86
Gesamt (Euro)10,26