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01101Unvorhergesehene Inanspruchnahme II

Beschreibung

Unvorhergesehene Inanspruchnahme des Vertragsarztes durch einen Patienten

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 01101 ist nicht berechnungsfähig, wenn Sprechstunden vor 07:00 Uhr oder nach 19:00 Uhr stattfinden oder Patienten zu diesen Zeiten bestellt werden.
Im Rahmen der unvorhergesehenen Inanspruchnahme des Vertragsarztes ist die Gebührenordnungsposition 01101 auch dann nur einmal berechnungsfähig, wenn es sich um eine Gruppenbehandlung handelt.
Die Gebührenordnungsposition 01101 ist ausschließlich bei kurativer Behandlung berechnungsfähig.

Abrechnungsausschlüsse

LeistungenKapitel
in derselben Sitzung01100, 01102, 01205, 01207, 01210, 01212, 01214, 01216, 01218, 01410, 01411, 01412, 01413, 01415, 01418, 01949, 01950, 01951, 01953, 03373, 04373, 37306
am Behandlungstag01955, 01956

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Nein

Gesamt (Punkte)313
Gesamt (Euro)37,35