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01102Inanspruchnahme an Samstagen

Beschreibung

Inanspruchnahme des Vertragsarztes an Samstagen zwischen 07:00 und 19:00 Uhr

Anmerkung

Im Rahmen der Inanspruchnahme des Vertragsarztes ist die Gebührenordnungsposition 01102 auch dann nur einmal berechnungsfähig, wenn es sich um eine Gruppenbehandlung handelt.
Die Gebührenordnungsposition 01102 ist nur dann neben der Gebührenordnungsposition 01413 berechnungsfähig, wenn die Inanspruchnahme nach der Nr. 01413 in beschützenden Wohnheimen bzw. Einrichtungen bzw. Pflege- oder Altenheimen mit Pflegepersonal auf besondere Anforderung erfolgt.

Abrechnungsausschlüsse

LeistungenKapitel
in derselben Sitzung01100, 01101, 01205, 01207, 01210, 01212, 01214, 01216, 01218, 01410, 01411, 01412, 01415, 01418, 01949, 01950, 01951, 01953, 03373, 04373, 04564, 04565, 04566, 04572, 04573, 13610, 13611, 13612, 13620, 13621, 13622, 37306
am Behandlungstag01955, 01956

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Nein

Gesamt (Punkte)101
Gesamt (Euro)12,05