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Beschreibung
Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 01411, 01412 oder 01415 für die palliativmedizinische Betreuung in der Häuslichkeit
Obligater Leistungsinhalt
Abrechnungsbestimmung
je Besuch
Anmerkung
Die Gebührenordnungsposition 04373 ist für Besuche im Rahmen des organisierten Not(-fall)dienstes, für Besuche im Rahmen der Notfallversorgung durch nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte, Institute und Krankenhäuser sowie für dringende Visiten auf der Belegstation nicht berechnungsfähig.
Abrechnungsausschlüsse
Leistungen | Kapitel | |
in derselben Sitzung | 01100, 01101, 01102, 01205, 01207, 01210, 01212, 01214, 01216, 01218, 04220, 04230, 04231, 04371, 04372, 37305, 37306, 37400 |
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Nein
Gesamt (Punkte) | 124 |
Gesamt (Euro) | 14,80 |
Kassenärztliche Bundesvereinigung Berlin, Stand 2024/3, erstellt am 18.07.2024