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10320Behandlung von Naevi flammei

Beschreibung

Behandlung von Naevi flammei

Obligater Leistungsinhalt

Fakultativer Leistungsinhalt

Abrechnungsbestimmung

bis zu 1 cm² Gesamtfläche des behandelten Areals und für jeden weiteren cm² je einmal

Anmerkung

Die Behandlung seniler Angiome ist nicht Bestandteil dieser Gebührenordnungsposition.
Die Gebührenordnungsposition 10320 ist unabhängig von der Zahl der Sitzungen nur einmal je cm2 Gesamtfläche des behandelten Areals berechnungsfähig. Im Fall eines Rezidivs ist die Gebührenordnungsposition 10320 erneut berechnungsfähig und setzt eine ausführliche Begründung der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall voraus.
Beträgt die insgesamt für die Gebührenordnungspositionen 10320, 10322 und 10324 abgerechnete Gesamtpunktzahl in einer (Neben-)Betriebsstätte mehr als 89.822 Punkte im Quartal, wird die Bewertung der darüber hinaus abgerechneten Gebührenordnungspositionen 10320, 10322 und 10324 jeweils um 67 Punkte gemindert.

Abrechnungsausschlüsse

LeistungenKapitel
in derselben Sitzung02300, 02301, 02302, 10340, 10341, 10342
am Behandlungstag10343, 10344
im Behandlungsfall10324, 10330

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Ja

Gesamt (Punkte)186
Gesamt (Euro)22,20