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Beschreibung
Behandlung von Naevi flammei und/oder Hämangiomen
Obligater Leistungsinhalt
Fakultativer Leistungsinhalt
Abrechnungsbestimmung
bis zu 1 cm² Gesamtfläche des behandelten Areals und für jeden weiteren cm² je einmal
Anmerkung
Die Behandlung seniler Angiome ist nicht Bestandteil dieser Leistung.
Die Gebührenordnungsposition 10324 ist unabhängig von der Zahl der Sitzungen nur einmal je cm2 Gesamtfläche des behandelten Areals berechnungsfähig. Im Fall eines Rezidivs von Naevi flammei und/oder erneuter Behandlungsbedürftigkeit bei Hämangiomen ist die Gebührenordnungsposition 10324 erneut berechnungsfähig und setzt eine ausführliche Begründung der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall voraus.
Beträgt die insgesamt für die Gebührenordnungspositionen 10320, 10322 und 10324 abgerechnete Gesamtpunktzahl in einer (Neben-)Betriebsstätte mehr als 89.822 Punkte im Quartal, wird die Bewertung der darüber hinaus abgerechneten Gebührenordnungspositionen 10320, 10322 und 10324 jeweils um 67 Punkte gemindert.
Abrechnungsausschlüsse
Leistungen | Kapitel | |
in derselben Sitzung | 02300, 02301, 02302, 10340, 10341, 10342 | |
am Behandlungstag | 10343, 10344 | |
im Behandlungsfall | 10320, 10322, 10330 |
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Ja
Gesamt (Punkte) | 149 |
Gesamt (Euro) | 17,78 |
Kassenärztliche Bundesvereinigung Berlin, Stand 2024/3, erstellt am 18.07.2024