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13344Zuschlag für die endokrinologisch-internistische Grundversorgung

Beschreibung

Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 13340 bis 13342 für die endokrinologisch-internistische Grundversorgung,

Abrechnungsbestimmung

einmal im Behandlungsfall

Anmerkung

Der Zuschlag nach der Gebührenordnungsposition 13344 kann nur in Behandlungsfällen abgerechnet werden, in denen ausschließlich die Gebührenordnungspositionen 01444, 01450, 01473, 01475, 01546, 01615, 01640 bis 01642, 01647, 01648, 01670 bis 01672, 13340 bis 13342, 13345 bis 13348 und/oder 32001 berechnet werden.

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Nein

Gesamt (Punkte)41
Gesamt (Euro)4,89