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Beschreibung
Immunhistochemischer Nachweis des HER2-Rezeptors
Obligater Leistungsinhalt
Fakultativer Leistungsinhalt
Anmerkung
Neben der Gebührenordnungsposition 19322 sind für den HER2-Rezeptor-Nachweis die Gebührenordnungspositionen 19320 und 19321 nicht berechnungsfähig.
Die Gebührenordnungsposition 19322 ist bei demselben Material nicht neben den Gebührenordnungspositionen 01768 und 19327 berechnungsfähig.
Abrechnungsausschlüsse
Leistungen | Kapitel | |
am Behandlungstag | 19317 |
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Ja
Gesamt (Punkte) | 525 |
Gesamt (Euro) | 62,65 |
Kassenärztliche Bundesvereinigung Berlin, Stand 2024/2, erstellt am 03.04.2024