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Beschreibung
Fallkonferenz gemäß Anlage 27 zum BMV-Ä
Obligater Leistungsinhalt
Anmerkung
Die Gebührenordnungsposition 37120 ist höchstens dreimal im Krankheitsfall berechnungsfähig.
Die Gebührenordnungsposition 37120 ist auch bei einer telefonischen Fallkonferenz berechnungsfähig.
Die Gebührenordnungsposition 37120 ist auch bei Durchführung der Fallkonferenz als Videofallkonferenz berechnungsfähig. Für die Abrechnung gelten die Anforderungen gemäß Anlage 31b zum BMV-Ä entsprechend.
Abrechnungsausschlüsse
Leistungen | Kapitel | |
in derselben Sitzung | 01442, 37400, 37720 | |
im Behandlungsfall | 37302, 37305, 37306, 37320, 37711 |
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Nein
Gesamt (Punkte) | 86 |
Gesamt (Euro) | 10,26 |
Kassenärztliche Bundesvereinigung Berlin, Stand 2024/3, erstellt am 18.07.2024