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Praxisnachrichten

PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Neue ambulante Therapie bei Knorpelschäden am Knie: M-ACI ab Januar im EBM

22.12.2022 - Die matrixassoziierte autologe Chondrozytenimplantation wird zum 1. Januar in den EBM aufgenommen. Gesetzlich Versicherten, die unter schweren Knorpelschäden am Knie leiden, steht damit eine neue ambulante Therapieoption zur Verfügung.

Bei der matrixassoziierten autologen Chondrozytenimplantation (M-ACI) handelt es sich um ein zweistufiges Operationsverfahren zur Behandlung von symptomatischen Knorpeldefekten des Kniegelenks, wenn der Defekt einen Schweregrad 3 oder 4 hat. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte Anfang des Jahres beschlossen, die M-ACI in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen. Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben nunmehr die Vergütung geregelt.

Vier neue OPS-Kodes

Zur Abrechnung der neuen OP-Leistungen werden zum 1. Januar vier OPS-Kodes in den Anhang 2 des EBM aufgenommen: Zwei Kodes für die Entnahme von Knorpelzellen (Kategorie 3) und zwei Kodes für die Implantation (Kategorie 5) – jeweils für eine offene chirurgische Operation und für eine arthroskopische Operation.
Die anfallenden Sachkosten sind nicht durch die OP-Leistungen abgedeckt und werden zusätzlich erstattet.

Implantation von körpereigenen Knorpelzellen

Mit der M-ACI wird geschädigter Gelenkknorpel im Bereich des Kniegelenks wiederaufgebaut. Dazu wird gesundes Knorpelgewebe aus dem Kniegelenk des Patienten entnommen. Dieser Eingriff muss in einer Einrichtung gemäß Paragraf 20b Absatz 1 des Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln und unter Einhaltung der Vorschriften des Transplantationsgesetzes erfolgen. Nur dann sind die Gebührenordnungspositionen zu den OPS‐Kodes 5‐801.ah und 5‐812.8h für die Entnahme von Knorpelgewebe berechnungsfähig.

Die Knorpelzellen werden anschließend im Labor aufbereitet und an eine Trägermatrix gekoppelt. In einem zweiten Eingriff werden die aufbereiteten Zellen im Bereich des Knorpeldefekts im Kniegelenk befestigt. Für die M-ACI dürfen nur Knorpelzellaufbereitungen verwendet werden, die als Arzneimittel für neuartige Therapien gemäß Verordnung (EG) Nr. 1394/2007 zugelassen oder gemäß Paragraf 4b des Arzneimittelgesetzes genehmigt worden sind.

Die Knorpelentnahme und die Implantation der aufbereiteten, matrixassoziierten Knorpelzellen sind ambulant oder belegärztlich durchführbare Operationen. Nach den Vorgaben des G-BA dürfen sie nur von Fachärztinnen und Fachärzten für Orthopädie und Unfallchirurgie, für Orthopädie und für Chirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie durchgeführt werden, die eine Genehmigung zum ambulanten Operieren haben. Sie benötigen eine Schulung des Herstellers zur Anwendung des Arzneimittels (Transplantat).

Eine Übersicht der neuen OPS-Kodes finden Sie im Beschluss des BA (siehe "Mehr zum Thema").

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