Vordrucke für die vertragsärztliche Versorgung
Arbeitsunfähigkeit bescheinigen, Arznei-, Heil- oder Hilfsmittel verordnen, Patienten an einen Kollegen überwiesen: Für all das müssen Sie als Arzt Formulare verwenden. Die „Vereinbarung über Vordrucke für die vertragsärztliche Versorgung“ schreibt vor, wie genau diese Vordrucke auszusehen haben.
Wie die Formulare auszufüllen sind und was in die einzelnen Feldern einzutragen ist, wird in der Vordruck-Erläuterung festgelegt und ausführlich beschrieben.
Die Formulare, die Psychotherapeuten verwenden müssen, sind in der „Psychotherapie-Vereinbarung“ aufgeführt (Anlage 1 Bundesmantelvertrag-Ärzte).
Neben der konventionellen Bedruckung und der Blankoformularbedruckung gibt es bei einigen Vordrucken auch die Möglichkeit der digitalen Nutzung: