Häufig nachgefragte Themen:
Terminservice der 116117 (Website 116117-termine.de)
Ambulante Psychotherapie (Website 116117.de)
Unser Service für Patientinnen und Patienten
Sie brauchen Tipps für den Praxisbesuch? Möchten sich informieren zu Vorsorgeuntersuchungen und besser Bescheid wissen über Ihre Rechte? Dann sind Sie hier richtig. Auf unseren Serviceseiten für Patientinnen und Patienten finden Sie diese und viele weitere interessante Informationen. Schauen Sie rein und profitieren Sie von unserem Angebot!
Wer wir sind
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ist die politische Interessenvertretung der rund 187.000 in Praxen ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und bringt deren Position bei gesundheitspolitischen Entscheidungen auf Bundesebene ein.
Als Dachverband der einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen sorgt die KBV außerdem dafür, dass rund 73 Millionen gesetzlich Krankenversicherte deutschlandweit die gleiche hochwertige medizinische Betreuung erhalten.
KOSA – ein Angebot der Kassenärztlichen Vereinigungen
Folgende Kassenärztliche Vereinigungen bieten eine Kooperationsberatung für Selbsthilfegruppen, Ärzte und Psychotherapeuten (KOSA) an:
KV Baden-Württemberg
KV Brandenburg
KV Nordrhein
KV Westfalen-Lippe
Sie suchen einen Ansprechpartner für Ihr Anliegen?
Hier finden Sie die richtigen Ansprechpartner für alle Patientenanfragen:
-
-
Zuständig für:
- Ablehnung der ärztlichen Behandlung ohne hinreichenden Grund
- Nichtverordnung eines verordnungsfähigen Arzneimittels trotz medizinischer Notwendigkeit
- Verletzung vertragsärztlicher Pflichten
Es ist Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), die Einhaltung der vertragsärztlichen Pflichten zu überwachen. Eine Verletzung dieser Pflichten kommt immer dann in Betracht, wenn die Tätigkeit der Vertragsärztin oder des Vertragsarztes im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung betroffen ist. Zum Beispiel bei der Ablehnung der ärztlichen Behandlung ohne hinreichenden Grund oder die Nichtverordnung eines verordnungsfähigen Arzneimittels trotz medizinischer Notwendigkeit.
-
-
Zuständig für:
- medizinische Behandlungsfehler
- Verletzung des Berufsrechts
Eine Unterstützung bieten die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern. Oft können sie dabei helfen, eine Einigung zu erreichen und Gerichtsprozesse zu vermeiden:
-
-
Zuständig für:
- Beschwerden über Leistungsverweigerungen durch die Kassen
- Verdacht auf Vorliegen eines Behandlungsfehlers
- Verfolgung von Schadensersatzansprüchen
Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, ihre Mitglieder bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen kostenlos zu unterstützen.
Hilfreiche Links für Patientinnen und Patienten
-
-
Bundesministerium für Gesundheit:
Das Gesundheitsportal gesund.bund.de bietet qualitätsgesicherte, unabhängige, wissenschaftlich belegte und leicht verständliche Gesundheitsinformationen.
Gesundheitsportal gesund.bund.de
Patientenbeauftragter der Bundesregierung:
Der Patientenbeauftragte setzt sich für die Belange der Patientinnen und Patienten ein. Die Geschäftsstelle befindet sich im Bundesministerium für Gesundheit:
Webseite des Patientenbeauftragten
Patientenvertretung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA):
Die Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss. Um den mehr als 73 Millionen Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen bei Entscheidungsprozessen des Gemeinsamen Bundesausschusses eine Stimme zu geben, wurde am 1. Januar 2004 die Patientenvertretung ins Leben gerufen:
Webseite der Patientenvertretung des GBA
Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA) im Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV):
Die DVKA ist die zentrale Schnittstelle für internationale Partner und Träger der sozialen Sicherheit:
EU-Patienten.de:
Wettbewerbsneutrale Plattform zur Information von Patientinnen und Patienten sowie Gesundheitsdienstleistern rund um die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung zwischen Deutschland und dem EU-Ausland:
Gesundheitsinformationen des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG):
Die Gesundheitsinformationen des IQWiG informieren Bürgerinnen und Bürger evidenzbasiert und verständlich über Gesundheitsthemen:
Webseite zu Gesundheitsinformationen des IQWiG
Organspende:
Informationen zum Thema Organspende, Organtransplantation und Organspendeausweis:
Webseite der Deutschen Stiftung für Organtransplantation
Was hab' ich?:
Medizinstudenten übersetzen Befunde in eine für Patientinnen und Patienten leicht verständliche Sprache. Kostenlos:
Webseite zum Projekt "Was hab' ich?"
IGELMONITOR:
Angebot des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS):
-
-
Informationsangebote des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) für Patientinnen und Patienten:
Informationsquelle für einige der wichtigsten unabhängigen Informationsquellen und Angebote für Patientinnen und Patienten:
Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD):
Die UPD berät im gesetzlichen Auftrag kostenlos, neutral und anonym zu gesundheitlichen, gesundheitsrechtlichen und gesundheitssozialen Fragen. Telefonisch erreichbar über das gebührenfreie Beratungstelefon 0800 / 011 77 22 und online:
Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Unterstützung von Selbsthilfegruppen (NAKOS):
Die Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Unterstützung von Selbsthilfegruppen besteht seit 1984 und ist seit über 30 Jahren die bundesweite Informations- und Vermittlungsinstanz im Feld der Selbsthilfe in Deutschland. Sie arbeitet zu grundsätzlichen Fragen der Selbsthilfearbeit, der Selbsthilfeunterstützung und -förderung:
Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)
Beratungsstelle für Menschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohte Menschen und deren Angehörige bei allen Anfragen zur Rehabilitation und Teilhabe.