Das Patientenrechtegesetz: Hinweise für Patienten
Welche Rechte habe ich als Patient? Der Gesetzgeber hat diese Frage mit dem Patientenrechtegesetz beantwortet. Es fasst die Rechtsprechung zusammen, die vorher auf vielen unterschiedlichen Gesetzen und Urteilen beruhte.
Das Patientenrechtegesetz
Informationspflicht des Arztes, Dokumentation der Behandlung, Einsicht in die Patientenakte – diese und weitere wichtige Aspekte der Patientenversorgung regelt das Patientenrechtegesetz (PatRG). Seit seinem Inkrafttreten am 26. Februar 2013 bildet es die rechtliche Grundlage für die Beziehung zwischen einem Patienten und seinem behandelnden Arzt oder Psychotherapeuten.
Pflicht zur Information und Aufklärung
Das Gesetz schreibt beispielsweise vor, dass Sie als Patient zu Beginn und während der Behandlung „in verständlicher Weise“ über die Diagnose, die voraussichtliche gesundheitliche Entwicklung und die Therapie informiert werden müssen. Auch die Aufklärung – etwa über Art, Umfang und Risiken einer Behandlung – muss für Sie als Patient „verständlich“ sein. Einem medizinischen Eingriff müssen Sie immer erst zustimmen. Dabei können Sie Ihre Einwilligung „jederzeit und ohne Angabe von Gründen formlos widerrufen“.
Fragen und Antworten zur Patientenakte
Gerade die Patientenakte wirft immer wieder Fragen auf. So dürfen Patienten beispielsweise „unverzüglich“ Einsicht in ihre „vollständige“ Patientenakte verlangen. Sie sind dabei aber nach wie vor an Sprechzeiten gebunden. Auch haben Sie als Patient kein Recht darauf, die Original-Dokumentation des Arztes mitzunehmen. Sie dürfen allerdings eine Kopie Ihrer Patientenakte verlangen, ohne dies begründen zu müssen. Das erstmalige Ausstellen der Kopie muss kostenlos sein. Für alle weiteren Kopien darf die Praxis eine Gebühr berechnen.
Informations- und Beratungsangebote
Das Bundesministerium der Justiz und das Bundesministerium für Gesundheit informieren auf ihren Internetseiten ausführlich über die Patientenrechte und das Patientenrechtegesetz. Sollten Sie zu diesem Thema einen Rat suchen oder Unterstützung benötigen, können Sie sich auch an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) wenden.
Patientenberatung ist kostenfrei und neutral
Finanziert wird die Patientenberatung, die kostenfrei und unabhängig ist, durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen sowie dem Verband der Privaten Krankenkassen, die aber keinen Einfluss auf den Inhalt oder den Umfang der Beratungstätigkeit nehmen dürfen.
Die UPD ist ein Verbund gemeinnütziger Einrichtungen mit festen Beratungsstellen bundesweit.
Neben Deutsch wird auch in Russisch, Türkisch und Arabisch – sowohl über das bundesweite Patiententelefon als auch in den Beratungsstellen vor Ort – beraten.
UPD ersetzt nicht Leistungen von Ärzten oder Anwälten
Die UPD-Berater sind ausgebildete Fachkräfte mit Hochschulabschluss und einschlägiger Berufserfahrung. Die Arbeit wird detailliert durch eine externe Begleitforschung und ein internes Qualitätscontrolling überprüft. Sie steht zu keiner anderen Einrichtung in Konkurrenz und ersetzt nicht die Leistungen von Ärzten oder Anwälten.
Unabhängige Patientenberatung Deutschland: Kontaktdaten
Die Berater der UPD sind telefonisch und online sowie in 30 regionalen Beratungsstellen bundesweit zu erreichen:
Bundesweites Patiententelefon
Tel. 0800 0 11 77 22 (gebührenfrei aus allen Netzen)
Montag bis Freitag: 08:00 bis 20:00 Uhr
Samstag: 08:00 bis 16:00 UhrTürkisch: 0800 / 011 77 23
Montags bis Samstag: 08.00 bis 18.00 Uhr
Samstag: 08:00 bis 16:00 UhrRussisch: 0800 / 011 77 24
Montag bis Samstag: 08.00 bis 18.00 Uhr
Samstag: 08:00 bis 16:00 UhrArabisch: 0800 / 33 22 12 25
Dienstag: 11.00 bis 13.00 Uhr
Donnerstag: 17.00 bis 19.00 UhrTerminvereinbarung für die Vor-Ort-Beratung
Tel: 0800 0 11 77 25 (gebührenfrei aus allen Netzen)
Unter www.patientenberatung.de finden Interessenten alle Beratungsstellen vor Ort sowie einen Zugang zur Online-Beratung.