Kassenärztliche Vereinigungen
Unsere Mitglieder
Aufgaben
Die 17 KVen stellen sicher, dass die ambulante medizinische Versorgung reibungslos funktioniert. Jeder Patient kann sich von einem niedergelassenen Arzt oder Psychotherapeuten seiner Wahl wohnortnah und auf hohem Qualitätsniveau behandeln lassen – ganz gleich, bei welcher gesetzlichen Krankenkasse er versichert ist.
Zugleich vertreten die KVen die Rechte, Pflichten und wirtschaftlichen Interessen der Kassenärzte und -psychotherapeuten gegenüber den Krankenkassen. Sie unterstehen der Rechtsaufsicht der jeweiligen zuständigen Landesministerien (Gesundheits- bzw. Sozialministerien).
Was heißt das konkret?
Gemeinsam mit den Krankenkassen organisieren die KVen die Bedarfsplanung. Damit wird dafür gesorgt, dass überall eine ausreichende Zahl von Ärzten und Psychotherapeuten für die ambulante Versorgung zur Verfügung steht und auch in sprechstundenfreien Zeiten ein ärztlicher Bereitschaftsdienst vorhanden ist. Sie sorgen auch dafür, dass die Qualität der ärztlich erbrachten Leistungen gesichert ist.
Die KVen verhandeln mit den Krankenkassen auf Landesebene über die Vergütung, Arzneimittelbudgets und Versorgungsverträge. Sie prüfen die Abrechnungen der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten und verteilen das zur Verfügung stehende Honorar.
Mitglieder
Neben ihrem Kerngeschäft sind die KVen Dienstleister für ihre Mitglieder. Dazu gehören zum einen die im jeweiligen Zuständigkeitsbereich niedergelassenen zugelassenen Ärzte und Psychotherapeuten.
Zum anderen sind die bei Vertragsärzten und den zugelassenen Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) tätigen angestellten Mediziner (mindestens halbtags tätig), die im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung in den zugelassenen MVZ tätigen angestellten Ärzte sowie die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden ermächtigten Krankenhausärzte Mitglieder der KVen.
Überblick der KVen
KV-Ortsregister
Pflichtveröffentlichung Gehälter und Entschädigungen
Die KBV ist gem. § 79 Abs. 4 SGB V verpflichtet, die Vorstandsvergütung einschließlich der Nebenleistungen (Jahresbeträge) und der wesentlichen Versorgungsregelungen der einzelnen Vorstandsmitglieder der KBV und der Kassenärztlichen Vereinigungen zu veröffentlichen. Gleiches gilt für die jährlichen Entschädigungen der einzelnen Mitglieder der Vertreterversammlung einschließlich der Nebenleistungen.