Bekanntmachung der Beschlüsse des Bewertungsausschusses nach § 87 Absatz 3 SGB V *
Vorbehalt zu den bekannt gemachten Beschlüssen des Bewertungsausschusses
Die Bekanntmachung der Beschlüsse des Bewertungsausschusses in seiner 594. Sitzung am 18. Mai 2022 sowie in seiner 585., 587., 588., 589., 590., 591., 592. und 595. Sitzung (jeweils schriftliche Beschlussfassung) erfolgt gemäß § 87 Absatz 6 Satz 2 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG).
Das BMG hat die Absätze 4 und 6 der lfd. Nr. 1 des Beschlusses des Bewertungsausschusses in seiner 445. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) mit Bescheid vom 26. September 2019 teilweise beanstandet. Diese sind im Umfang der Beanstandung nicht rechtswirksam.
* Laut § 7 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 3 SGB V sind die Beschlüsse des Bewertungsausschusses im Deutschen Ärzteblatt oder auf der Internetseite des Instituts des Bewertungsausschusses (http://institut-ba.de/) bekannt zu machen. Die Veröffentlichung der Beschlüsse auf http://www.kbv.de/ ist ein Service der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.
Speziell für die Beschlussdateien steht eine komfortable Filter- und Volltext-Suchfunktion zur Verfügung.
Ältere Beschlüsse bis 2007 finden Sie auf den Webseiten des Instituts des Bewertungsausschusses. Beschlüsse vor 2007 sind auf Nachfrage (ebm@kbv.de) erhältlich.