Bekanntmachung der Beschlüsse des Bewertungsausschusses nach § 87 Absatz 3 SGB V *
Vorbehalt zu den bekannt gemachten Beschlüssen des Bewertungsausschusses
Die Bekanntmachung der Beschlüsse des Bewertungsausschusses in seiner 572. Sitzung am 17. November 2021 und in seiner 578. Sitzung am 15. Dezember 2021 sowie in seiner 573., 574., 575., 576., 577., 579. und 580. Sitzung (jeweils schriftliche Beschlussfassung) und die Bekanntmachung der Beschlüsse des erweiterten Bewertungsausschusses in seiner 74. Sitzung am 17. November 2021 und in seiner 76. Sitzung am 15. Dezember 2021 erfolgt gemäß § 87 Absatz 6 Satz 2 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG).
Das BMG hat die Absätze 4 und 6 der lfd. Nr. 1 des Beschlusses des Bewertungsausschusses in seiner 445. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) mit Bescheid vom 26. September 2019 teilweise beanstandet. Diese sind im Umfang der Beanstandung nicht rechtswirksam.
* Laut § 7 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 3 SGB V sind die Beschlüsse des Bewertungsausschusses im Deutschen Ärzteblatt oder auf der Internetseite des Instituts des Bewertungsausschusses (http://institut-ba.de/) bekannt zu machen. Die Veröffentlichung der Beschlüsse auf http://www.kbv.de/ ist ein Service der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.
Speziell für die Beschlussdateien steht eine komfortable Filter- und Volltext-Suchfunktion zur Verfügung.
Ältere Beschlüsse bis 2007 finden Sie auf den Webseiten des Instituts des Bewertungsausschusses. Beschlüsse vor 2007 sind auf Nachfrage (ebm@kbv.de) erhältlich.