Wann geht es los mit der ePA?
Dr. Sibylle Steiner, Mitglied des Vorstands der KBV:
Also die Einführung der ePA ist gesetzlich vorgesehen ab Januar, 15. Januar 2025. Das Neue ist, dass alle gesetzlich Krankenversicherten eine ePA bekommen sollen. Natürlich ist die ePA für Versicherte weiterhin freiwillig, das heißt sie können widersprechen gegenüber ihrer Krankenkasse, dass sie keine elektronische Patientenakte möchten. Was sich der Gesetzgeber natürlich mit diesem Opt-out-Prinzip verspricht, ist, dass ein hoher Anteil der GKV-Versicherten dann tatsächlich auch eine elektronische Patientenakte haben werden. Inhaltlich funktioniert die ePA wie ein digitaler Ordner, das heißt es werden natürlich medizinisch wichtige Dokumente vorhanden sein, wie Arztbriefe, wie die Medikation, wie Labordaten, wie weitere Befunde. Aber es ist auch klar, es ist eine versichertengeführte Akte, das heißt der Versicherte entscheidet, welche Daten in der elektronischen Patientenakte sein werden und wer Zugriff darauf hat. Für Ärzte, Psychotherapeuten, aber natürlich auch für Krankenhäuser und Zahnärzte z.B. bedeutet das, dass sie die elektronische Patientenakte mit bestimmten gesetzlich vorgeschriebenen Inhalten befüllen müssen.
Welche Erwartungen haben Sie an die ePA?
Also die elektronische Patientenakte bietet durchaus Chancen für die Versorgung, weil natürlich Befunde, die vorher vielleicht an unterschiedlichen Ablageorten waren, die Versicherte teilweise im Papierstapel mitgebracht haben oder die auch vielleicht gar nicht verfügbar waren oder Praxen mussten aufwendig hinterher telefonieren. diese medizinischen Befunde können jetzt gesammelt in der elektronischen Patientenakte verfügbar sein. Das hat sicherlich einen Vorteil und kann tatsächlich, wenn es gut funktioniert, auch die Praxen entlasten. Nehmen wir zum Beispiel: Die erste Anwendung soll die elektronische Medikationsliste sein. Da sieht man dann tatsächlich, welche Medikamente verordnet wurden und dann auch in der Apotheke tatsächlich abgegeben wurden. Natürlich nur solche, die mit dem eRezept erfasst wurden. Also all das bringt natürlich Informationen an einem bestimmten Ort auch zusammen und diese Informationen sind leichter abrufbar. Aber am Ende des Tages wird es immer um die Qualität der technischen Umsetzung gehen. Und natürlich wird es auch darum gehen, dass diese elektronische Patientenakte auch sektorenübergreifend befüllt wird. Zum Beispiel, dass auch die Krankenhäuser dort mitmachen und zum Beispiel elektronische Entlasssbriefe dann in der elektronischen Patientenakte verfügbar sind.
Was beschäftigt die Praxen gerade?
Also im Moment informieren sich die Praxen über die elektronische Patientenakte. Also welche Inhalte werden am Anfang verfügbar sein? Wie ist die Funktionsfähigkeit der elektronischen Patientenakte? Welche Pflichten gibt es für die Praxen? Welche Rechte und Befugnisse haben die Patientinnen und Patienten? Wir versuchen es als KBV, natürlich auch die Kassenärztlichen Vereinigungen, hier entsprechende Informationsmaterialien, auch multimedial aufbereitet, zur Verfügung zu stellen. Wir bieten Fortbildungsveranstaltungen an. Wir haben auch jetzt in den nächsten Wochen zwei Veranstaltungen gemeinsam mit der Gematik, bei denen dann auch die Umsetzung der ePA in den PVS-Systemen vorgestellt werden soll. Genau das ist der Punkt. Wir sind sehr gespannt, wie natürlich dann die einzelnen Systeme die elektronische Patientenakte in ihren Systemen umsetzen werden.
Die Umsetzung im PVS ist entscheidend für den Erfolgt der ePA?
Ja, genau darum geht es. Wir sagen immer, dass die Umsetzung der elektronischen Patientenakte in den PVS-Systemen, dass das schnell gehen muss, dass es aufwandsarm und unkompliziert sein muss. Also gutes Beispiel ist, es darf nicht lange dauern, bis zwei Sekunden, wenn ich ein Dokument einstellen möchte. Also darum geht es, um die unkomplizierte Anwendung, weil die ePA natürlich in den Praxen nicht zu mehr Aufwand führen darf. Wir haben entsprechende Anforderungen auch definiert. Das war schon im Mai diesen Jahres, und haben gesagt, das und das sind bestimmte Funktionalitäten, die die ePA erfüllen muss, oder die Umsetzung der ePA in den PVS-Systemen. Und man muss einfach sagen, die Benutzerfreundlichkeit dieser elektronischen Patientenakte in den Praxisverwaltungssystemen, das ist das A und O.
Wie läuft es mit den Patientinnen und Patienten?
Also die Ärzte, Psychotherapeuten und ihre Praxisteams haben im Moment natürlich die Sorge, dass die Patientinnen und Patienten mit vielen Fragen in die Praxis kommen werden. Und viele Fragen natürlich zu ihrer elektronischen Patientenakte. Deshalb fürchten die Praxen auch, dass natürlich dieser Aufklärungsaufwand in den Praxen für die Patientinnen und Patienten sehr hoch sein wird. Wir haben zum Beispiel die aktuelle Befragung, die das IGES für uns durchgeführt habe, dieser Praxisbarometer Digitalisierung, da sehen wir, dass 90 % der Praxen erwarten, dass die Aufklärung der Patienten über die ePA in den Praxen einen hohen Aufwand verursachen wird oder einen Aufwand verursachen wird. 2/3 sagen dann, das würde einen hohen Aufwand verursachen und 2/3 davon sind auch jünger als 50 Jahre. Das muss man auch mit in Betracht ziehen. Und insofern ist es, damit genau das nicht passiert, weil die Praxen schon eine hohe Arbeitsbelastung haben. insofern muss man wirklich darauf achten, dass die Krankenkassen ihre Versicherten umfassend informieren. Und sie müssen auch sachgerecht informieren. Was wir im Moment sehen, ist, dass die Krankenkassen teilweise missverständliche, manchmal auch falsche Informationen über die elektronische Patientenakte und deren Inhalte an die Versicherten jetzt herantragen. Das kritisieren wir. Wir sind also auch ins Gespräch mit dem GKV-Spitzenverband, mit der Gematik und dem BMG gegangen, weil es ist sehr wichtig, dass man nicht falsche Erwartungshaltungen weckt, über die Inhalte, die die ePA am Anfang bereitstellen wird.
Wie sehen Sie den Einführungsprozess?
Ja, es ist ja vorgesehen, dass die elektronische Patientenakte zunächst ab 15. Januar für vier Wochen in zwei Modellregionen getestet werden soll. Das ist in Hamburg und in Franken. Mit etwas Sorge betrachten wir die Tatsache, dass wir eine Erprobungsphase von nur vier Wochen haben. Vier Wochen sind sehr knapp, um, wenn Fehler auftreten, um diese dann auch beheben zu können. Auf der anderen Seite müssen wir uns da auf das BMG und die gematik verlassen können, dass sie aus dieser Testphase die notwendigen Rückschlüsse ziehen, bevor man dann in den Rollout gehen möchte, der im Moment ab 15.2. dann auch vorgesehen ist. Insgesamt, muss man sagen, ist natürlich die Einführung der elektronischen Patientenakte, das ist eine Teamleistung, an der alle mitmachen müssen, sich einbringen müssen. Wir machen das als KV-System. Genauso muss natürlich, müssen die Krankenkassen, Gematik und BMG da auch mitziehen.