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Digitale Praxis

Illustration mit Symbolen digitaler Anwendungen und Arzt mit Tablet-PC

Digitalisierung der Praxen

Praxen sind bereits in einem hohen Maß digitalisiert. Die Praxisverwaltungssysteme unterstützen und erleichtern die Arbeit von Ärzten und Psychotherapeuten. Mit der Einführung der Telematikinfrastruktur als zentralem Netz im Gesundheitswesen kommen viele weitere Anwendungen hinzu. 

Der Einsatz von IT in Praxen muss aus datenschutz-, straf- und haftungsrechtlichen Gründen spezielle Anforderungen erfüllen, um die sensiblen Gesundheitsdaten angemessen zu schützen. 

eRezept per eGK: Apotheken müssen sich zunächst vorbereiten

Keine Einigkeit beim eRezept-Beschluss der gematik?
Dr. Sibylle Steiner, Mitglied des Vorstands der KBV: Das ist richtig. Die KBV hat dagegen gestimmt. Man muss aber auch dazu sagen, dass alle Leistungserbringer nicht dafür gestimmt haben, also die KZBV, die Bundesärztekammer, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die KBV haben dagegen gestimmt. Die Apotheker haben sich enthalten. Grund für uns war, dass wir eben an diesem stufenweisen Rollout festhalten wollten. Einfach deshalb, um das eRezept ausreichend testen zu können und dann zu sehen, wenn es über die gesamte Prozesskette läuft, dann eben zu sagen, man geht in die nächste Modellregion.

Was müssen die Ärztinnen und Ärzte jetzt wissen?

Die Ärztinnen und Ärzte, aber auch die Patientinnen und Patienten müssen wissen, dass zwar ab dem 1. Juli grundsätzlich die Möglichkeit besteht, das eRezept über die eGK, also über die elektronische Gesundheitskarte in der Apotheke einzulösen. Aber die Apotheken werden erst nach und nach ihre Technik vor Ort zur Verfügung haben. Dazu müssen sowohl die Apotheken-Softwaresysteme angepasst werden als auch Kartenterminals zur Verfügung stehen. Und in dem Sinne wird das jetzt erst nach und nach passieren.

Wie funktioniert das Einlösen des eRezepts?

Es gibt drei Einlöse-Wege. Der erste Einlöse-Weg ist über die eRezept-App. Das funktioniert aber nur, wenn sie eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte haben und eine PIN. Dann der zweite Weg ist im Grunde genommen, dass der Arzt dem Patienten den Ausdruck, den Papier-Ausdruck in die Hand gibt. Der enthält dann entsprechend einen Code. Aber das ist eigentlich relativ sinnlos, weil in dem Fall Papier, das rosa Rezept, durch das neue Papier-eRezept ersetzt würde. Und der dritte Weg, der war uns eben so wichtig, ist der, dass das eRezept über die eGK eingelöst werden kann. Und das ist natürlich gerade für Hochbetagte, für ältere Menschen eine wichtige Voraussetzung, weil sie häufig kein Smartphone haben. Wir wissen, dass ungefähr ein Drittel der Menschen über 70 Jahre kein Smartphone haben und damit auch keine App benutzen können. Und aber trotzdem genau die Zielgruppe sind, die häufig auch viele Medikamente einnehmen müssen.

Was sollten die Praxen nun tun?

Und aber trotzdem genau die Zielgruppe sind, die häufig auch viele Medikamente einnehmen müssen. Nun, das BMG sieht ja, oder der Gesetzgeber sieht vor, dass das eRezept zum 1.1.2024 verpflichtend eingeführt werden soll. Und vor dem Hintergrund und wenn der Gesetzgeber an diesen Plänen festhält, empfehlen wir, dass die Praxen nun auch beginnen, das eRezept zu testen. Man muss aber natürlich dazu sagen, das kann nicht sofort passieren, weil wir jetzt erst mal gucken müssen, peu a peu, ob die Technik denn auch in den Apotheken entsprechend vorhanden ist.

Wie sieht es denn bei den Apotheken jetzt aus?

Wichtig ist natürlich, dass die Apotheken diese Technik jetzt haben, dass die Patienten ihr eRezept über die eGK einlösen können. Und insofern muss man alle Beteiligten zum jetzigen Zeitpunkt um etwas Geduld bitten, weil eben die gesamte Prozesskette funktionieren muss. Wenn die Patienten das eRezept über die eGK, nicht einlösen können, dann gehen sie natürlich zurück in die Praxis und müssen ein eRezept dann in Papierform ausgestellt bekommen.